Was kann ich tun, wenn meine Flugzeiten verschoben wurden?
Ein Vorteil von Pauschalreisen liegt oft darin, dass die Flugzeiten vom Veranstalter so gewählt wurden, dass sich für den Buchenden ein Maximum an Urlaubszeit und damit Erholung in der gewählten Destination ergibt. Laut aktuellem Gerichtsurteil stellen starke Flugzeitenänderungen aber eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen dar, weshalb Kunden die Möglichkeit haben, diese anzuklagen.
Den ersten Schritt setzen Sie, indem Sie Ihrem Reiseveranstalter schriftlich mitteilen, dass Sie mit der Änderung der Reisezeiten nicht einverstanden sind. Erhalten Sie die Information über die Zeitenänderung weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Abflugtermin, kann dies mit einem Ausfall des Fluges gleichgesetzt werden und berechtigt Sie zu einer Entschädigung von bis zu 600 €.
Informieren Sie den Reiseveranstalter auch darüber, dass Sie eine Preisreduktion sowie die Erstattung von Mehrkosten und auch Schadenersatz in Rechnung stellen werden, falls es Ihnen nicht doch ermöglicht wird, zu den vereinbarten Zeiten zu fliegen. Ist eine Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Reisezeiten trotzdem nicht möglich und Sie fliegen zu einem neuen Zeitpunkt ab, so stellen Sie dem Veranstalter Ihre entstandenen Mehrkosten in Rechnung und nennen Sie zudem konkret den entstandenen Schaden und die Ausgaben.
Eine zweite Möglichkeit ist, dass Sie selbst einen anderen Flug buchen und dem Reiseveranstalter nach der Reise die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Berufen Sie sich in Ihrem Schriftverkehr dafür auf das Urteil des Bundesgerichtshofs.