Auch der angebotene Ersatzflug ist entscheidend ob ihnen eine Entschädigung zusteht!
Weiters ist es entscheidend ob ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde und wann sie mit diesem an ihrem gewünschten Zielflughafen angekommen sind. Grundsätzlich steht ihnen Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 zu, wenn sie mit dem angebotenen Ersatzflug mehr als vier Stunden verspätet am Ziel ankamen. Bei einer Flugdistanz von 1500-3500 Kilometer reichen jedoch schon 3 Stunden Verspätung und bei einer Flugdistanz unter 1500 Kilometer sogar nur 2 Stunden. Sollte der Ersatzflug an einem anderen Flughafen landen, zählt jedoch auch die Fahrt zum eigentlichen Ziel zu dieser Verspätung dazu. Haben sie beispielsweise einen Alitalia Flug nach Mailand gebucht, welcher gestrichen wurde, und wurde ihnen dafür ein Ersatzflug nach Verona mit anschließenden Bustransfer nach Mailand angeboten, so zählt die Zeit an der sie am eigentlichen Ziel, also Mailand, angekommen sind.
Nach diesem Schritt, welchen sie wieder mit „Weiter“ beenden, berechnet ihnen nun unser Entschädigungsrechner die voraussichtliche Entschädigungshöhe. Diese beträgt je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro. An dieser Stelle haben sie außerdem die Möglichkeit uns weitere Informationen im Kommentarfeld zu geben.
Strecke | Dauer |
---|---|
Bis 1500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
1500 bis 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
ab 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |