Entschädigungen bei der Swiss für verspätete, gestrichene und überbuchte Flüge
Als ihre erste Adresse für Fluggastrechte bieten wir ihnen als EuroFlyRefund bei unterschiedlichsten Problemen mit der Swiss Hilfe an. Wir fordern für sie ihren Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 gegenüber der Swiss. Wir setzen ihre Ansprüche sowohl bei Verspätungen als auch bei Flugstreichungen durch! Gerade gecancelte Flüge können zu erheblichen Verzögerungen und Ärger bei Fluggästen führen. Wir unterstützen Passagiere aber auch wenn ihnen die Swiss International Air Lines das Boarding verweigert. Dies kann beispielsweise passieren wenn die Swiss einen Flug überbucht. Auch dann gibt es eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Des Weiteren können auch umgeleitete Flüge zu erheblichen Verspätungen bei der Swiss führen. Diese umgeleiteten Flüge können ebenso mit 200, 400 oder sogar 600 Euro anspruchsberechtigt sein, wenn dadurch für den Passagier eine Verspätung von mehr als drei Stunden entstand.
Generell sollte immer beachtet werden, dass die entstandene Verspätung durch Probleme mit der Swiss mindestens drei Stunden betragen muss um eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 fordern zu können. Sie hatten schon vor längerem Probleme mit einem Flug der Swiss? Sie können nach der EU-Verordnung 261/2004 ihre Fälle mit unserer Hilfe auch noch drei Jahre rückwirkend einreichen. Dies gilt sowohl für verspätete Flüge, gecancelte Flüge, umgeleitete Flüge als auch für Flüge bei denen ihnen als Fluggast das Boarding verweigert wurde.