Außerordentlicher Umstand?
Wenn es um die Auszahlung von Entschädigungszahlungen geht, werden sich die Fluglinien in diesem Fall bestimmt auf einen außerordentlichen Umstand außerhalb ihres Einflussbereiches berufen. Die Juristen sehen die Situation allerdings nicht so eindeutig. Es gilt jetzt in der Folge herauszufinden, wo die Ursache für den Stromausfall lag und in welchen Verantwortungsbereich dies fällt. Liegt der Fehler im Einflussbereich des Flughafens, so liegt der Airport als Erfüllungsgehilfe sehr wohl auch im Einflussbereich der Airline und muss sich die Flugverspätungen, gestrichenen Flüge oder verpassten Anschlussflüge in ihrem Einflussbereich zurechnen lassen. Dr. Peter Entenfellner von Euroflyrefund: „Euroflyrefund wird hier jedenfalls für seine Kunden nicht gleich klein beigeben, sondern nötigenfalls auch den Klageweg bestreiten um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.“
Das Beispiel Stromausfall am Flughafen in Hamburg ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompliziert die Rechtslage in Sachen Entschädigungszahlungen manchmal ist und wie schwierig es sein kann, sich als geschädigter Passagier in dieser Rechtsmaterie zurecht zu finden. Gerade die außergewöhnlichen Umstände sind bei Fluglinien ein beliebter Grund eine Flugverspätung, einen gestrichenen Flug oder einen verpassten Anschlussflug zu entschuldigen und somit die Verantwortung von sich zu schieben. Der geschädigte Fluggast bleibt somit aber auch ohne eine Entschädigung gemäß der Verordnung 261-2004 der Europäischen Union von bis zu 600 Euro.