Treibstoff auf Rollbahn entschuldigt Flugverspätungen und es gibt keine Entschädigungen
Jetzt ist die Liste der entschuldbaren Verspätungen im Flugplan um eine Facette reicher, denn der Europäische Gerichtshof hat endgültig entschieden, dass Treibstoff auf der Rollbahn eines Flugzeuges einer anderen Airline nicht der Einflussfähre der verspäteten Fluglinie zugerechnet werden kann und sie daher keine Entschädigung zahlen muss.
Konsumentinnen und Konsumenten haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen ausgeronnenen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden. Treibstoff auf der Startbahn sei demnach als „höhere Gewalt“ einzuordnen.
Passiert ist das ganze einer Maschine der Ryanair bei einem Flug von Italien nach Belgien, bei dem die Probleme mit dem Treibstoff einer anderen Airline die Ankunft um etwa 4 Stunden verzögert hatte. Auf den ersten Blick also ein klarer Fall bei dem die Airline zahlen muss, denn es hätten nach gängiger Rechtsprechung schon ab 3 Stunden 250 Euro Entschädigung ausbezahlt werden müssen. Aber der EuGH hat hier entgegen der üblichen sehr konsumentenfreundlichen Rechtsprechung zugunsten der Airline entschieden. Und wenn man das genau betrachtet auch zurecht, denn was kann Ryanair dafür, dass eine andere Airline die Rollbahn verschmutzt und letztlich zu spät kommt obwohl man selbst alles richtig gemacht hat.