Auch bei umgeleiteten Flügen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen!
Es gibt natürlich auch noch viele andere Arten von Problemen, welche bei einem Flug auftreten können. Zum Beispiel werden manche Flüge umgeleitet und landen so an einem anderen Flughafen als ursprünglich geplant. Ein Beispiel hierfür wäre ein British Airways Flug nach Manchester der auf den Flughafen Liverpool mit anschließenden Bahntransfer nach Manchester umgeleitet wurde. Hier zählt zur Berechnung der Anzahl der Stunden der Verspätung die Ankunftszeit am geplanten Zielort also Manchester.
Entscheidend ob ihnen eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 zusteht, ist vor allem der Grund der Verspätung. Bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands, wie zum Beispiel ein schweres Gewitter oder ein Streik, auf welchen die British Airways keinen Einfluss hatte, ist die Fluglinie nicht verpflichtet Entschädigung für die Verspätung zu leisten.