Auch der angebotene Ersatzflug ist entscheidend ob ihnen eine Entschädigung zusteht!
Außerdem ist es entscheidend ob ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde und wann sie mit diesem an ihrem gewünschten Zielflughafen angekommen sind. Bei einem selbst bezahlten Ersatzflug, können sie auch die Kosten für diesen geltend machen, indem sie uns in einem späteren Schritt die Rechnung oder das Ticket hochladen. Nach der EU-Verordnung 261/2004 steht ihnen eine Entschädigung zu, wenn sie mit dem angebotenen Ersatzflug mehr als vier Stunden verspätet am Ziel ankamen. Bei einer Flugdistanz von 1500-3500 Kilometer reichen jedoch schon 3 Stunden Verspätung und bei einer Flugdistanz unter 1500 Kilometer sogar nur 2 Stunden.
Nach diesem Schritt, den sie wiederum mit „Weiter“ beenden sollten, berechnet ihnen unser Entschädigungsrechner die voraussichtliche Entschädigungshöhe. Diese beträgt je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro. An dieser Stelle des Formulars haben sie auch die Möglichkeit weitere Informationen mit Hilfe des Kommentarfelds an uns zu übermitteln.
Strecke | Dauer |
---|---|
Bis 1500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
1500 bis 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
ab 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |