Flugverspätung wegen BOEING Startverbot – Wie risikolos zur Entschädigung?
Ist man jetzt als Fluggast von einer Flugverspätung, einem gestrichenen Flug oder verpasstem Anschlussflug wegen eines Startverbots bestimmter Boeing Modelle betroffen, sollte man nicht selbst das Risiko einer Einforderung insbesondere durch Klage auf sich nehmen.
1.
Am besten den Fall beim EUROFLYREFUND Entschädigungsrechner eingeben um zu sehen ob man überhaupt so viel verspätet am Ziel angekommen ist, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
2.
Nach der Eingabe der Flugdaten auch Name und Email-Adresse eingeben, damit EUROFLYREFUND Sie erreichen kann.
3.
Jetzt heißt es zuerst einmal abwarten, wie die ersten Fälle entschieden werden. EUROFLYREFUND beobachtet jedenfalls die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Flugausfällen wegen des Startverbotes und fordert den Betrag bei den Fluglinien ein, sobald klar ist, wer verantwortlich ist und wer wie viel bezahlen muss.
So wahren sie erst mal Ihre Ansprüche ohne ein Kostenrisiko zu haben.


