A. Rechtsgrundlage sowie Vertragsgegenstand
A.1. Rechtsgrundlage
Die EU Verordnung Nr. 261/2004 des europäischen Parlamentes vom 11. Februar 2004 schützt und gewährt Fluggastrechte und erfordert zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen erheblichen Aufwand, der für einzelne oft frustrierend endet. Man benötigt die Anbindung an internationale Datenbanken zu Wetterdaten sowie historischer Flugdaten und vor allem auch rechtliche Expertise. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte (Geltendmachung der Entschädigung gegenüber der Fluglinie) trägt EUROFLYREFUND das gesamte Kostenrisiko, und unser Honorar ausschließlich im Falle eines Erfolges als Anteil der Entschädigung berechnet wird.
A.2. Vertragsgegenstand
EUROFLYREFUND unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres unstrittigen Anspruches auf Entschädigung auf Grund der Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004, welche die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flugpassagiere bei Annullierung, Nichtbeförderungen und Verspätungen von Flügen regelt.
Die Basis für die Erbringung unserer Leistungen bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB genannt). Sämtlicher Schriftverkehr als auch Informationen werden von uns in Deutsch oder Englisch angeboten, wobei eine verwendete deutsche Version jeweils als verbindlich gilt. (Es gilt Österreichisches Recht Siehe H1)