Verspätete Flüge, verpasste Anschlussflüge, verweigertes Boarding - mit euroflyrefund.com kein Problem!
Als ihre erste Adresse für Fluggastrechte bieten wir ihnen als EuroFlyRefund bei unterschiedlichsten Problemen mit der Fluglinie Aegean Airlines Hilfe an. Wir fordern für sie ihren Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 gegenüber den Aegean Airlines. Wir setzen ihre Ansprüche sowohl bei Verspätungen als auch bei Flugstreichungen durch! Gerade gecancelte Flüge können zu erheblichen Verzögerungen und Ärger bei Fluggästen führen. Wir unterstützen Passagiere aber auch wenn ihnen die Aegean Airlines das Boarding verweigert. Dies kann beispielsweise passieren wenn die Aegean Airlines einen Flug überbucht. Auch dann gibt es eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Des Weiteren können auch umgeleitete Flüge zu erheblichen Verspätungen bei den Aegean Airlines führen. Diese umgeleiteten Flüge können ebenso mit 200, 400 oder sogar 600 Euro anspruchsberechtigt sein, wenn dadurch für den Passagier eine Verspätung von mehr als drei Stunden entstand.
Generell sollte immer beachtet werden, dass die entstandene Verspätung durch Probleme mit den Aegean Airlines mindestens drei Stunden betragen muss um eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 fordern zu können. Sie hatten schon vor längerem Probleme mit den Aegean Airlines? Sie können nach der EU-Verordnung 261/2004 ihre Fälle mit unserer Hilfe auch noch drei Jahre rückwirkend einreichen. Dies gilt sowohl für verspätete Flüge, gecancelte Flüge, umgeleitete Flüge als auch für Flüge bei denen ihnen als Fluggast das Boarding verweigert wurde.